Versicherung

Die passende Versicherung für Ihren Charterurlaub

Auch wenn Charteryachten vollumfänglich versichert sind, sollte jeder Charterkunde an seinen persönlichen Versicherungsschutz denken.

Gerne informieren wir Sie hierzu persönlich, auch wenn wir aus rechtlichen Gründen keine Beratung zu einzelnen Versicherungsprodukten vornehmen dürfen.


Die Skipperhaftplicht ist die wichtigste Charterversicherung und zugleich meist die kostengünstigste. Sie deckt neben Haftpflichtansprüchen innerhalb der Crew vor allem Schäden aus grober Fahrlässigkeit gegenüber dem Vercharterer und beteiligten Dritten. Dabei wirkt sie immer subsidiär und springt ein, wenn Schäden z.B. durch die Versicherung der gecharterten Yacht nicht gedeckt sind oder der Skipper hierfür in Regress genommen wird.

Nicht abgedeckt sind reguläre Schäden bis zur höhe der hinterlegten Kaution, so dass eine Skipperhaftpflicht eine Kautionsversicherung nicht ersetzen kann.

Unsere Empfehlung: NIE ohne Skipperhaftpflicht auf´s Wasser!

Die Höhe der zu hinterlegende Kaution entspricht meist der Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung der gecharterten Yacht, die der Kunde im Falle eines Schadens zu tragen hat. Dieses Risiko lässt sich durch Abschluss einer Kautionsversicherung minimieren.

Angesichts stetig steigender Kautionshöhen vor allem im Mittelmeer und der Karibik muss man inzwischen von einem nicht unerheblichen Risiko sprechen, wenn auch durch die maximale Schadenssumme in Höhe der Kaution begrenzt. Zudem beugt der Abschluss einer Kautionsversicherung gerade bei gemischten Crews oder externen Skippern einer unliebsamen Diskussionen im Schadensfall vor.

Unsere Empfehlung: Eine Kautionsversicherung ist bei hohen Kautionssummen und gemischten Crewkonstellationen sinnvoll.

Eine Charterrücktrittsversicherung erstattet die (anteiligen) Kosten des geplanten Törns, wenn ein Crewmitglied z.B. aufgrund einer Erkrankung die Reise nicht antreten kann. Speziell auf den Chartermarkt abgestimmte Produkte ermöglichen zudem den Rücktritt der gesamten Crew, falls der Skipper aus einem versicherten Grund ausfällt. Auch der Abbruch einer bereits begonnenen Reise lässt sich versichern, ist aber nicht immer automatisch inkludiert.

Unsere Empfehlung: Achten Sie beim Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung darauf, den versicherten Betrag hoch genug anzusetzen und addieren Sie dazu neben den Charterkosten auch Flugtickets, Hotelkosten, Transfers etc., so dass auch diese Kosten abgesichert werden können.

ACHTUNG: Reiserücktrittsversicherungen müssen oftmals binnen 14 oder 21 Tagen nach Buchung der Yacht abgeschlossen werden!

Wer eine Yacht chartert, geht einen Mietvertrag mit dem lokalen Charterunternehmen ein - SAILACTIVE ist hier nur vermittelnde Agentur, die Zahlungen an den Anbieter weiterleitet.

Da Kundengelder im Gegensatz zu Pauschalreisen bei Mietverträgen nicht gegen eine mögliche Insolvenz durch den Anbieter abgesichert werden müssen, raten wir dringend zu einer Zahlungsunfähigkeitsversicherung. Diese kann bei den meisten Versicherungsanbietern als Zusatz zur Reiserücktrittsversicherung zu überschaubaren Konditionen abgesichert werden.

Nur so können Sie sicher sein, dass ihre Zahlungen sowohl im Falle einer Insolvenz der Agentur als auch des Vercharterers vor Ort ausreichend abgesichert sind.


Alle Charterversicherungen können Sie direkt bei unseren Partnern abschließen.
Nur dort erhalten Sie eine rechtsverbindliche Beratung!

Charterversicherungen | Pantaenius Deutschland

Hamburger Yachtversicherung Schomacker

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